Brandwatch Master Subscription Agreement – Stand: 15. April 2019
- Definitionen
- „Vertrag“ bezeichnet diese Geschäftsbedingungen, den Service Level Agreement und jeden beliebigen Auftrag.
- „Geltendes Recht“ bezeichnet jede rechtlich verbindliche Verpflichtung einer Partei, darin inbegriffen Gesetze, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und jede andere verbindliche Pflicht.
- „Brandwatch“, „wir“, „uns“ und dergleichen bezeichnet die Runtime Collective Limited (Handelsname: Brandwatch) mit der Unternehmensnummer 03898053.
- „Brandwatch-Daten“ bezeichnet sämtliche Daten – mit Ausnahme von Kundendaten – in der Datenbank von Brandwatch, die Brandwatch im Rahmen der Erbringung der Leistungen verwendet.
- „Forderung“ bezeichnet jegliche Forderungen, Klagen, Streitigkeiten oder Verfahren.
- „Vertragsjahr“ bezeichnet den Zeitraum, der mit Inkrafttreten dieses Vertrags beginnt und am ersten Jahrestag dieses Datums endet, sowie jeden nachfolgenden Zeitraum von 12 Monaten, wobei das letzte Vertragsjahr am letzten Jahrestag des Datums des Inkrafttretens beginnt und an dem Datum endet, an dem der Vertrag endet.
- „Kunde“ bezeichnet die Partei, die auf einem Auftrag als Kunde angegeben ist.
- „Kundendaten“ bezeichnet Daten, die der Kunde über die API von Brandwatch zum Zwecke der Verarbeitung dieser Daten im Namen des Kunden hochlädt (oder Brandwatch anderweitig bereitstellt).
- „Entschädigungsberechtigte“ bezeichnet in Bezug auf beide Parteien die betreffende Partei selbst, ihre Konzerngesellschaften sowie ihre eigenen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Bevollmächtigten und andere Vertreter sowie die ihrer Konzerngesellschaften.
- „Verluste“ bezeichnet jegliche Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Urteilssprüche und Kosten (einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) im Zusammenhang mit einer Forderung.
- „Auftrag“ bezeichnet ein Auftragsformular, auf dem die Produkte oder Leistungen angegeben sind, die Brandwatch an/für den Kunden oder einen Dritten zu liefern/erbringen hat.
- „Bericht“ bezeichnet einen kundenspezifischen Bericht, den das Forschungsteam von Brandwatch für den Kunden erstellt.
- „Leistungen“ bezeichnet die Leistungen, die Brandwatch ausweislich des Auftrags für den Kunden erbringt.
- „Laufzeit“ ist in Artikel 7 definiert.
- „Drittleistungen“ bezeichnet die Produkte oder Leistungen, die ein Dritter ausweislich des Auftrags an/für den Kunden zu liefern/erbringen hat.
- „Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, der der Kunde (unmittelbar oder mittelbar) gestattet hat, die Leistungen und/oder die Drittleistungen zu nutzen.
- Die Leistungen
- Die Leistungen: Dieser Vertrag regelt die Bedingungen in Bezug auf den zwischen dem Kunden und Brandwatch zu schließenden Vertrag und die durch Brandwatch zu erbringenden Leistungen, darin inbegriffen jegliche Brandwatch-Daten, auf die der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen zugreift.
- Verantwortung: Während der Laufzeit wird Brandwatch: (a) die Leistungen mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt erbringen; (b) keine wesentliche nachteilige Änderung an der Funktionalität der Leistungen vornehmen; (c) die Leistungen im Wesentlichen im Einklang mit den auf einem Auftrag angegebenen Beschreibungen der Leistungen erbringen und (d) jegliche (etwaigen) personenbezogenen Daten innerhalb der Kundendaten im Einklang mit der Datenverarbeitungsvereinbarung verarbeiten, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://www.brandwatch.com/wp-content/uploads/2018/03/BW-Data-Processing-Addendum-Final-signed.pdf. Soweit nicht in diesem Vertrag anders geregelt und soweit nach dem geltenden Recht zulässig, sind alle anderen – ausdrücklichen oder konkludenten – Garantien, Bedingungen und Zusicherungen ausgeschlossen.
- Drittleistungen: Ein Auftrag kann Verpflichtungen in Bezug auf Leistungen und Verpflichtungen in Bezug auf Drittleistungen enthalten. Soweit ein Auftrag Leistungen und Drittleistungen enthält, gilt Folgendes: Die Verpflichtung (i) zur Erbringung der Leistungen erzeugt einen Vertrag zwischen Brandwatch (als Auftraggeber) und dem Kunden über diese Leistungen (und ein solcher Vertrag ist dieser vorliegende Vertrag) und (ii) zur Erbringung der Drittleistungen stellt einen Vertrag zwischen dem Dritten (als Auftraggeber) und dem Kunden (über die Erbringung der Drittleistungen für den Kunden zu den Bedingungen, die zwischen dem Kunden und dem Dritten gelten) dar. Brandwatch ist nur für ihre eigenen Leistungen und nicht für Drittleistungen verantwortlich.
- Nutzung der Leistungen
- Verantwortung: Der Kunde: (a) ist dafür verantwortlich, sich selbst an diesen Vertrag zu halten, und wird sicherstellen, dass sich auch jeder Nutzer an die Bestimmungen dieses Vertrags hält, so, als wäre er selbst der Kunde; (b) wird sich an die Nutzungsbedingungen von Twitter halten, die üblicherweise auf der Internetseite https://twitter.com/tos veröffentlicht sind, und an die Nutzungsbedingungen von YouTube, die üblicherweise auf der Internetseite https://www.youtube.com/t/terms veröffentlicht sind; und (c) besitzt in Bezug auf die Kundendaten sämtliche Rechte und Befugnisse, die notwendig sind, um diese Brandwatch zwecks Verarbeitung bereitstellen zu dürfen.
- Nutzerschutz: Der Kunde wird es unterlassen: (a) wissentlich Brandwatch-Daten irgendeiner natürlichen oder juristischen Person offenzulegen oder anderweitig bereitzustellen, die nach seiner vertretbaren Einschätzung Brandwatch-Daten auf eine Weise nutzen könnte, die nicht mit den vertretbaren Datenschutzerwartungen der betreffenden Person vereinbar wäre; (b) irgendeine Untersuchung oder Analyse durchzuführen, die eine kleine Gruppe von natürlichen Personen oder eine einzelne natürliche Person für unrechtmäßige oder diskriminierende Zwecke isoliert; (c) Brandwatch-Daten zu verwenden, um eine natürliche Person gezielt anzusprechen, zu segmentieren oder zu profilieren auf Grundlage des Gesundheitszustands, eines negativen Finanzstatus oder einer negativen Finanzlage, einer politischen Zugehörigkeit oder Überzeugung, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, einer philosophischen und religiösen Überzeugung, des Sexuallebens oder der sexuellen Orientierung, einer Gewerkschaftszugehörigkeit, ebenso wie Daten in Bezug auf eine angeblich oder tatsächlich verübte Straftat oder irgendwelche anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten, soweit nach dem geltenden Recht verboten; oder (d) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brandwatch, wenn auch im Einklang mit dem geltenden Recht, Brandwatch-Daten gegenüber beliebigen Mitgliedern der US-Geheimdienste oder irgendeiner anderen Behörde oder einer anderen öffentlichen Stelle offenzulegen oder anderweitig bereitzustellen.
- Einschränkungen: Der Kunde wird es unterlassen: (a) die Leistungen (oder die Ergebnisse der Leistungen einschließlich Brandwatch-Daten) an irgendjemanden – mit Ausnahme seiner Nutzer für deren eigene interne Nutzung – zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verteilen oder anderweitig bereitzustellen, soweit nicht auf einem Auftrag anders angegeben; (b) soweit nicht nach dem geltenden Recht zulässig, den Versuch zu unternehmen, irgendeinen Teil der Leistungen zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig in ein von Menschen lesbares Format zu bringen; (c) die Leistungen oder irgendwelche Brandwatch-Daten zu nutzen, um gegen das geltende Recht, darin inbegriffen Datenschutz- und Informationssicherheitsvorschriften, zu verstoßen; oder (d) absichtlich die Erbringung der Leistungen zu stören oder zu unterbrechen, darin inbegriffen Spamming, Hacking und Verstöße gegen die API-Raten-Beschränkungen von Brandwatch.
- Passwortschutz: Jede Partei hat mit angemessenem Aufwand sicherzustellen, dass jegliche Nutzer-IDs und -Passwörter, die Nutzer benötigen, um die Leistungen nutzen zu können, sicher aufbewahrt und vertraulich behandelt werden. Soweit nach dem geltenden Recht zulässig, wird jede Partei die andere Partei nach der Feststellung, dass die Sicherheit einer Nutzer-ID oder eines Nutzer-Passworts gefährdet sein könnte oder ist, unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
- Löschung von Brandwatch-Daten: Ein Lizenzgeber oder das geltende Recht kann verlangen, dass Brandwatch personenbezogene Daten, die in Brandwatch-Daten enthalten sind, löscht. In diesen Fällen wird Brandwatch den Kunden über die betroffenen Brandwatch-Daten, die eine Löschung erfordern, informieren und wird der Kunde diese Daten unverzüglich aus seinen Systemen löschen; dies kann während oder auch nach Ende der Laufzeit der Fall sein.
- Gebühren
- Gebühren: Der Kunde wird für die Leistungen die in einem Auftrag angegebenen Gebühren zahlen. Die Gebühren für die Leistungen verstehen sich ohne gesetzlich anfallende Steuern, Abgaben und dergleichen, wie etwa Umsatzsteuer und Quellensteuer. Der Kunde wird Brandwatch alle Informationen verschaffen, die Brandwatch vernünftigerweise benötigt, um eine Rechnung schicken zu können. Wenn nicht auf einem Auftrag anders angegeben, werden alle Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
- Aufträge und Drittleistungen: Der Kunde wird zahlen: (a) an Brandwatch die Gebühren für die Leistungen und sämtliche Drittleistungen, die auf einem Auftrag angegeben sind, den Brandwatch an den Kunden schickt (im Falle von Drittleistungen treibt Brandwatch die Gebühren für Drittleistungen im Namen des Dritten ein); und (b) die Gebühren für die Leistungen, die auf einem Auftrag angegeben sind, den ein Dritter an den Kunden schickt, und in diesem Fall treibt der Dritte die Gebühren, die Brandwatch zustehen, im Namen von Brandwatch ein.
- Vertrauliche Informationen
- Vertrauliche Informationen: „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die eine Partei gegenüber der anderen Partei offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit für eine vernünftige Person erkennbar ist (darin inbegriffen Geschäftsgeheimnisse). Unter vertraulichen Informationen sind keine Informationen zu verstehen: (a) die ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung öffentlich bekannt sind oder werden; (b) von denen die empfangende Partei ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei Kenntnis hatte; (c) die ein Dritter der empfangenden Partei ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung verschafft hat oder (d) die die empfangende Partei selbstständig entwickelt hat.
- Vertrauliche Behandlung: Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei während der Laufzeit und für zwei Jahre nach Ende der Laufzeit vertraulich behandeln; wenn allerdings die vertraulichen Informationen Geschäftsgeheimnisse einer Partei enthalten, sind diese Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, solange diese Geschäftsgeheimnisse bestehen. Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder zur Nutzung der Leistungen verwenden. Nichts aus diesem Artikel 5 hindert die empfangende Partei an der Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei: (a) gegenüber ihren Konzerngesellschaften, potenziellen Investoren, Wirtschaftsprüfern, Rechtsberatern oder anderen Beratern (gemeinsam bezeichnet als „zulässige Empfänger“), soweit erforderlich, wobei allerdings die offenlegende Partei für ihre Verpflichtungen und für die Verwendung und Offenlegung der vertraulichen Informationen durch die zulässigen Empfänger verantwortlich bleibt; oder (b) soweit sie nach dem geltenden Recht dazu verpflichtet ist, wobei allerdings die empfangende Partei die offenlegende Partei von der Verpflichtung zur Offenlegung, soweit rechtlich zulässig, so schnell wie möglich in Kenntnis setzen wird.
- Geistiges Eigentum
- Rechte des geistigen Eigentums: Brandwatch oder ihre Lizenzgeber besitzen alle Rechte des geistigen Eigentums an den Leistungen und den Brandwatch-Daten, darin inbegriffen sämtliche Anfragen, die Brandwatch als Teil der Leistungen generiert oder schreibt. Soweit nicht an anderer Stelle innerhalb dieses Vertrags anders geregelt, erwirbt der Kunde keinerlei Rechte in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums von Brandwatch.
- Berichte: Berichte stehen im Eigentum des Kunden, wobei allerdings die Rechte an Brandwatch-Daten, die in einem Bericht enthalten sind, dem Kunden auf Grundlage einer weltweiten, nicht exklusiven, nicht übertragbaren, lizenzgebührfreien Lizenz zur Verwendung der Brandwatch-Daten und des Berichts im Einklang mit diesem Vertrag eingeräumt werden.
- Lizenz in Bezug auf Brandwatch-Daten: Brandwatch räumt dem Kunden die weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare, lizenzgebührfreie Lizenz ein, im Einklang mit diesem Vertrag Brandwatch-Daten von Systemen von Brandwatch herunterzuladen, zu kopieren oder zu löschen.
- Lizenz in Bezug auf Kundendaten: Der Kunde räumt Brandwatch eine nicht exklusive, lizenzgebührfreie Lizenz zur Verarbeitung von Kundendaten zwecks Erbringung der Leistungen ein.
- Rückmeldungen von Nutzern: Brandwatch darf – und der Kunde räumt Brandwatch das entsprechende Recht ein – jegliche Ideen, Verbesserungsvorschläge, Empfehlungen, Berichtigungen oder anderweitige Rückmeldungen („Rückmeldungen“), die der Kunde oder seine Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen kundtun, unwiderruflich reproduzieren, verbreiten, verkaufen, in die Leistungen einfließen lassen oder anderweitig nutzen. Der Kunde wird für Brandwatch die Rechte an jeglichen Rückmeldungen einholen, die seine Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen kundtun.
- Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit: Dieser Vertrag beginnt, wenn er durch die Parteien unterzeichnet oder im Wege eines Auftrags vereinbart wird, und dauert fort, bis alle Aufträge im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags ausgeführt worden sind.
- Beidseitige Kündigung: Eine Partei kann diesen Vertrag jederzeit im Wege einer an die andere Partei gerichteten schriftlichen Erklärung kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine ihrer Verpflichtungen schwerwiegend verletzt und die Verletzung, sofern diese geheilt werden kann, nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung über die Verletzung geheilt wird; oder (b) die andere Partei Insolvenz anmeldet, deren Liquidation beantragt wird oder irgendein anderes Verfahren in Bezug auf Insolvenz, Liquidation, Bankrott eingeleitet oder eine Abtretung zu Gunsten von Gläubigern vorgenommen wird (einschließlich vergleichbarer Verfahren nach dem geltenden Recht); oder (c) die andere Partei mit ihren Gläubigern aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer möglichen Insolvenz eine Vereinbarung trifft (einschließlich vergleichbarer Verfahren nach dem geltenden Recht). Wenn dieser Vertrag dem Recht von New South Wales unterliegt, ist das Kündigungsrecht von Brandwatch gemäß Buchstabe (b) und (c) oben durch den Corporations Act 2001 beschränkt.
- Entstandene Rechte und Fortdauer: Bereits entstandene Rechte und Verbindlichkeiten einer Partei werden durch eine Kündigung dieses Vertrags nicht berührt. Artikel 1, 3.1, 3.3, 3.5, 5, 6, 7, 8, 9, und 10 dauern über die Kündigung dieses Vertrags hinaus fort.
- Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
***Bitte lesen Sie sich Artikel 8.1-8.3 durch, da darin die Haftung jeder Partei ausgeschlossen/beschränkt wird***
- Wofür die Parteien haften: Nichts in diesem Vertrag beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei für Verluste aus, für die eine Haftung nach dem geltenden Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann (darin inbegriffen Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten). Wenn dieser Vertrag dem deutschen Recht unterliegt, zählen zu den Fällen, in denen eine Haftung für Verluste nach dem geltenden Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden aufgrund von Todesfällen oder Körperverletzungen.
- Verluste, für die eine Partei haftet: Vorbehaltlich 8.1 und 8.3 haftet eine Partei nur für Verluste der anderen Partei, die eine unmittelbare und vernünftigerweise vorhersehbare Folge des Umstandes sind, dass eine Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt hat. Soweit nicht in Artikel 8.1 und im vorstehenden Satz anders geregelt, haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei für Verluste jedweder Art. Wenn dieser Vertrag dem Recht von New South Wales unterliegt und der Competition und Consumer Act 2010 Anwendung findet, ist die Haftung von Brandwatch, sofern zulässig, nach ihrer Wahl darauf beschränkt: (a) die Leistungen noch einmal zu erbringen oder (b) die Kosten zu übernehmen, die dafür entstehen, die Leistungen erneut erbringen zu lassen.
- Haftungsobergrenze: Vorbehaltlich 8.1, 8.2, und 10.10 ist die Gesamthaftung jeder Partei unabhängig davon, woraus diese Haftung resultiert, begrenzt auf: (a) die in der untenstehenden Tabelle angegebenen Beträge für Forderungen in einem Vertragsjahr und (b) 110% der im ersten Vertragsjahr für die Leistungen angefallenen Gebühren für Forderungen außerhalb eines Vertragsjahres.
Gebühren für die Leistungen in einem Vertragsjahr |
Haftungsobergrenze |
Weniger als £100.000 |
110% der in diesem Vertragsjahr für Leistungen angefallenen Gebühren |
£100.001 – £1.000.000 |
Das Zweifache der in diesem Vertragsjahr für Leistungen angefallenen Gebühren |
£1.000.001 oder höher |
Das Dreifache der in diesem Vertragsjahr für Leistungen angefallenen Gebühren |
- Entschädigung
- Entschädigung durch Brandwatch: Brandwatch wird die Entschädigungsberechtigten des Kunden entschädigen in Bezug auf Verluste infolge einer Forderung, die Dritte gegen den Kunden mit der Behauptung geltend machen, die Nutzung der Leistungen durch den Kunden verletzten Rechte Dritter des geistigen Eigentums. Die Entschädigung fällt nicht an, wenn die Forderung auf dem Umstand basiert, dass der Kunde die Leistungen unter Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag genutzt hat. Im Falle einer Forderung, für die Brandwatch eine Entschädigung leistet, kann Brandwatch: (i) dem Kunden das Recht zur Weiternutzung der Leistungen entziehen oder (ii) die Leistungen so ersetzen oder modifizieren, dass sie keine Rechte mehr verletzen. Wenn die Optionen (i) und (ii) vernünftigerweise nicht verfügbar sind, kann Brandwatch die rechtsverletzenden Leistungen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich beenden und für die nicht bereitgestellten Leistungen eine anteilige Rückerstattung von bereits gezahlten Gebühren vornehmen.
- Entschädigung durch den Kunden: Der Kunde wird die Entschädigungsberechtigten von Brandwatch entschädigen in Bezug auf Verluste infolge einer Forderung, die Dritte gegen Brandwatch mit der Behauptung geltend machen, der Kunde habe gegen Artikel 3.1(c) verstoßen oder die Kundendaten verletzten Rechte Dritter des geistigen Eigentums.
- Entschädigungsprozess: Die entschädigte Partei wird der entschädigenden Partei unverzüglich jede Forderung schriftlich mitteilen und die alleinige Kontrolle über die Abwehr oder Beilegung der Forderung einräumen. Die entschädigte Partei wird sich mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand um die Beschränkung ihrer Verluste bemühen.
- Allgemeines
- Datenschutz: Brandwatch verarbeitet Nutzerdaten im Einklang mit ihrer Datenschutzerklärung.
- Auslegungsregeln: Die Begriffe/Ausdrücke „darin inbegriffen“ und „einschließlich“ leiten eine nicht abschließende Aufzählung ein.
- Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung, die durch ein Ereignis verursacht wurde, das ihrer zumutbaren Kontrolle entzogen ist, darin inbegriffen Naturkatastrophen, Ausbruch von Krankheiten, Krieg, Aufruhr, bürgerliche Unruhen, vorsätzliche Beschädigungen, staatliche Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Telekommunikationsdiensten Dritter.
- Öffentliche Bekanntgabe: Keine Partei wird die Beziehung zwischen den Parteien oder die gemäß diesem Vertrag erbrachten Leistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentlich bekannt geben.
- Salvatorische Klausel: Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrags für unwirksam, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt der restliche Vertrag davon unberührt.
- Kein Verzicht: Eine verzögerte oder unterlassene Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrags durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar und hindert diese Partei nicht daran, diese oder irgendeine andere Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt sehr wohl durchzusetzen.
- Mitteilung: Jede Partei wird Mitteilungen im Zusammenhang mit einer rechtlichen Angelegenheit oder einer wesentlichen Vertragsverletzung per Kurierdienst oder per Einschreiben zustellen, und zwar, wenn Brandwatch der Adressat ist, an ihre oben angegebene eingetragene Geschäftsadresse, und wenn der Kunde der Adressat ist, an seine auf einem Auftrag angegebene Adresse. Mitteilungen, die nicht mit einer rechtlichen Angelegenheit oder einer wesentlichen Vertragsverletzung zusammenhängen, dürfen auf die im vorstehenden Satz beschriebene Weise oder per E-Mail zugestellt werden. Der Kunde schickt E-Mails an [email protected] und setzt den Kundenberater des Kunden in CC; Brandwatch schickt für den Kunden bestimmte E-Mails an eine auf irgendeinem Auftrag angegebene Adresse. Per Einschreiben verschickte Mitteilungen gelten drei Werktage nach dem Versand als zugegangen; per E-Mail verschickte Mitteilungen gelten 24 Stunden nach dem Versand als zugegangen.
- Abtretung: Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei diesen Vertrag oder irgendwelche Rechte oder Vorteile daraus oder Beteiligungen daran abtreten, übertragen, verpfänden oder anderweitig belasten, erneuern, diesbezüglich ein Treuhandverhältnis eingehen oder anderweitig darüber verfügen (jeweils als „Abtretung“ bezeichnet). Jede Abtretung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brandwatch ist nichtig. Unbeschadet des vorstehenden Satzes kann jede Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (allerdings mit Unterrichtung der anderen Partei) eine Abtretung an einen Rechtsnachfolger infolge einer Fusion, einer Übernahme, eines Kontrollwechsels oder einer vergleichbaren Transaktion vornehmen.
- Bekämpfung von Bestechung: Die Parteien werden: (a) sich an alle Bestimmungen des geltenden Rechts zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption halten; (b) jegliches Verhalten unterlassen, das im Vereinigten Königreich, in den Vereinigten Staaten, in der Europäischen Union, in Singapur oder Australien gegen Bestimmungen des geltenden Rechts zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption verstoßen würde; und (c) unverzüglich die andere Partei benachrichtigen, wenn eine Bitte um einen ungerechtfertigten Vorteil an sie herangetragen wird.
- Gesamte Übereinkunft: Dieser Vertrag stellt die gesamte zwischen den Parteien getroffene Übereinkunft und Vereinbarung dar. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Absprachen, Verträge oder Zusicherungen in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags. Jede Partei erklärt, bei Abschluss dieses Vertrags auf keinerlei Vorschläge, Absprachen, Verträge oder Zusicherungen zu vertrauen und auch keine Rechte in Bezug auf Vorschläge, Absprachen, Verträge oder Zusicherungen zu haben, die nicht in diesem Vertrag aufgeführt sind.
- Rangfolge: Bei Widersprüchen in Bezug auf diesen Vertrag: haben Artikel 8 und 10.10 dieser Geschäftsbedingungen Vorrang vor einem Auftrag und hat ein Auftrag Vorrang vor den anderen Artikeln dieser Geschäftsbedingungen, die wiederum Vorrang vor dem Service Level Agreement haben. Die englische Fassung dieser Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor jeder anderen Fassung.
- Rechte Dritter: Soweit nicht in Artikel 9.1 und 9.2 anders geregelt, erzeugt und überträgt dieser Vertrag keinerlei Rechte zu Gunsten anderer Personen als der Parteien dieses Vertrags; dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person auf die Bestimmung vertraut hat oder gegenüber irgendeiner Partei ihre Zustimmung zu der Bestimmung bekundet hat.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand: Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sich das geltende Recht und der Gerichtsstand nach dem Sitz des Kunden richten, siehe untenstehende Tabelle.
Hat der Kunde seinen Sitz in: |
Gilt das Recht von: |
Sind ausschließlich zuständig die Gerichte in: |
Einem Land oder einer Region, das/die nicht unten genannt ist |
England |
England |
Deutschland |
Deutschland |
Berlin |
Frankreich |
Frankreich |
Frankreich |
U.S.A., Mexiko oder Kanada |
New York |
New York City |
Ländern in Asien oder im Asien-Pazifik-Raum |
Singapur |
Singapur |
Australien oder Neuseeland |
New South Wales |
Sydney |